Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wonbin-Moon Anders – Entrümpelungen
Stand: Mai 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Wonbin-Moon Anders, Constantinstraße 68, 30177 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer“), und Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend „Kunde“) über Entrümpelungs-, Räumungs-, Entsorgungs- und Transportleistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches oder mündliches Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer eine Anfrage des Kunden schriftlich bestätigt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang
Der genaue Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Leistungen, wie z. B. Sonderentsorgung, Demontagearbeiten oder kurzfristige Zusatzaufträge, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder Teilzahlung zu verlangen.
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Keine Haftung besteht für Schäden, die auf nicht ausreichender Kennzeichnung oder Verpackung durch den Kunden beruhen oder durch nicht sichere Zugangswege entstehen, sofern diese vom Kunden zu verantworten sind.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind. Gefahrenstellen (z. B. defekte Treppen, rutschige Böden) sind vorab mitzuteilen.
Soweit erforderlich, ist eine Halteverbotszone rechtzeitig durch den Kunden zu beantragen oder kann durch den Auftragnehmer kostenpflichtig organisiert werden.
7. Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt fachgerecht nach den jeweils geltenden Vorschriften.
Sondermüll (z. B. Farben, Chemikalien, Asbest, Elektroschrott) wird nur nach vorheriger Vereinbarung und ggf. gesonderter Berechnung übernommen.
8. Rücktritt / Stornierung
Der Kunde kann den Auftrag bis 48 Stunden vor Durchführungstermin kostenfrei stornieren. Bei späterer Absage oder Nichtantreffen des Kunden vor Ort kann eine pauschale Ausfallgebühr von bis zu 10% des Auftragswerts erhoben werden.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hannover.